In der Gesundheitswirtschaft : Abkürzung KZV. Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder per Gesetz alle zugelassenen Vertragszahnärzte sind, welche im Geltungsbereich der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung praktizieren. Die KZVen sind Bestandteil der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Vert... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kassenzahnaerztliche-vereinigung/k